Für die schulische und außerschulische Förderung bei Dyskalkulie ist eine detaillierte, möglichst frühzeitige Diagnostik besonders wichtig, denn mathematische Kompetenzen bauen direkt aufeinander auf. Je früher Lücken geschlossen werden, desto eher sind Lernfortschritte möglich. Im Vorfeld der Diagnose empfehlen wir, sich eng mit der Schule und den Lehrkräften abzustimmen.
Die medizinische S3-Leitlinie „Diagnostik und Behandlung der Rechenstörung“ bietet fundierte Handlungsanweisungen für die einheitliche Diagnostik von Dyskalkulie und klärt auf über die Wirksamkeit von Fördermethoden. Ziel ist es, eine angemessene Diagnostik und Therapie für Kinder, Jugendliche und Erwachsene mit Rechenstörung zu gewährleisten.
Die medizinische Diagnose einer Rechenstörung ist durch Ärzte für Kinder- und Jugendpsychiatrie und -psychotherapie oder von Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeuten zu stellen.
Zur Diagnostik im Erwachsenenalter finden Sie Informationen in unserem BVL-Ratgeber 7 „Legasthenie und Dyskalkulie im Erwachsenenalter“. Gerne hilft Ihnen bei Fragen unsere LVL-Beratung weiter.
Birgit Anzenberger
Beratung
Beratungszeiten
Mo 18:00 – 19:00 Uhr
Do 08:00 – 09:30 Uhr
Menschen mit Legasthenie und Dyskalkulie haben Anspruch auf Toleranz, Förderung und Chancengleichheit in Schule, Ausbildung und Beruf.
Wir vertreten mit Nachdruck Ihre Interessen. Und je mehr Stimmen wir vereinen, desto größer ist dieser Nachdruck – seien Sie eine davon!
Tanja Scherle
Landesvorsitzende
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